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Gemeinderundschreiben 08.05.2023223.56 KB
Wahlrecht:
Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt.
Wahllokal:
Das Wahllokal der Gemeinde Mallnitz