Wahlrecht:
Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt.
Wahllokal:
Das Wahllokal der Gemeinde Mallnitz
Dateianhänge
Informationen zur Landtagswahl 2023204.02 KB