Verbot des Feueranzündens

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen,
ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung)

ab sofort und bis auf weiteres VERBOTEN. Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau.

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