Amtstafel

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Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2018 vom Land Kärnten getragen.

Der Impfstoff ist beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt, bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abholbar.

Die Impfung ist vom Landwirt

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist

 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald

 und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die

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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben. 

Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-220/2017 (005/2017) vom 29.05.2017, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist

 jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald

 und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die

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Die Kosten für den Impfstoff werden für das Jahr 2017 vom Land Kärnten getragen.

Der Impfstoff ist beim Amt der Kärntner Landesregierung, Unterabteilung Veterinärwesen, Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt, bzw. bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abholbar.

Die Impfung ist vom