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Das Verbot des Feueranzündens vom 21.08.2023 (Zahl: SP21-ALL-296/2023 (001/2023)) wird mit beiliegender Verordnung aufgehoben.
Das Verbot des Feueranzündens vom 21.08.2023 (Zahl: SP21-ALL-296/2023 (001/2023)) wird mit beiliegender Verordnung aufgehoben.
Aufgrund der Starkregen-Vorhersagen sollten Wanderungen und Fahrten in die Täler von Mallnitz (Tauerntal, Seebachtal, Dösental) vermieden werden!
Bitte alle Straßensperren beachten!
Weiters ist die Rabisch-Schlucht aufgrund des Starkregens bereits gesperrt!
Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige
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