Landtagswahl 2018
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Wahlservice zur Landtagswahl 2018
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen in den nächsten Tagen eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2018“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).
Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet die Information für die elektronische Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Wahl im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und ein Ausweisdokument mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, da dieses personalisiert ist. Nun gibt es drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 28. Februar 2018. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 4. März 2018, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal des Stimmbezirks abzugeben.