Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/21
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Die Gemeinde Mallnitz weist darauf hin, dass gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG grundsätzlich die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie F2* und darüber im Ortsgebiet verboten ist. Von diesem grundsätzlichen Verbot kann nur der Bürgermeister mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes ausnehmen. Derzeit gibt es keine Ausnahmen.
Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.