Kärnten Bonus 2023

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Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits letztes Jahr den Kärnten Bonus oder eine soziale Förderung (Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss, Wohnbeihilfe,…) erhalten haben, bekommen automatisch den Kärnten Bonus 2023 wieder auf das Konto überwiesen.

Folgende Netto-Einkommensgrenzen (ohne Sonderzahlung) wurden für den Kärnten Bonus Plus festgesetzt:
* bei Alleinstehenden / Alleinerziehern € 1.600,- 
* bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen € 2.400,- (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) 
* Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) € 400,-
*bei Alleinerzieherinnen – Zuschlag für jede weitere minderjährige Person im gemeinsamen Haushalt lebende Person € 700,-

Der Antrag ist ab 31. Jänner digital auf der Homepage der Kärntner Landesregierung zu stellen oder im Gemeindeamt zu beantragen.. 
Gerne helfen wir Ihnen im Gemeindeamt weiter!
Bitte um Mitnahme Ihres Ausweises, Ihrer Kontodaten und Ihres aktuellen Einkommensnachweises (November 2022 bis April 2023). Die Auszahlung von € 600,- erfolgt in 4 Tranchen (Jänner, Februar, März und April). Pro Haushalt kann nur einmal der Kärnten Bonus beantragt werden!
 

 

Nähere Informationen unter www.ktn.gv.at/service/kaerntenbonus