Informationen zur Landtagswahl 2023 am Sonntag, 05. März 2023

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Wahlrecht:
Gemäß § 17 der Landtagswahlordnung sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und im Land Kärnten ihren Hauptwohnsitz haben, wahlberechtigt.

Wahllokal: 
Das Wahllokal der Gemeinde Mallnitz befindet sich im Gemeindeamt, 9822 Mallnitz 11, Erdgeschoss und ist barrierefrei erreichbar.

Wahlzeit:
Die Wahlzeit ist am Wahltag, Sonntag, 05. März 2023, mit 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt.

Vorzeitiger Wahltag
Wenn Sie am eigentlichen Wahltag nicht die Möglichkeit haben, zur Wahl zu gehen oder eventuellen Wartezeiten am Wahltag entgehen möchten, haben Sie die Möglichkeit, bereits am Freitag, 24. Feber 2023, in der Zeit vom 18.00 bis 20.00 Uhr Ihre Stimme im Wahllokal abzugeben.

Wahlkarte
Wer am Wahltag verhindert ist, kann auch von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Endtermin für mündliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten ist der zweite Tag vor dem Wahltag, das ist der 03. März 2023, 12.00 Uhr; schriftliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten können bis zum vierten Tag vor dem Wahltag, das ist der 01. März 2023, gestellt werden. Nutzen Sie dafür die Ihnen zugestellte Wahlinformationskarte oder den elektronischen Wahlkartenantrag über www.wahlkartenantrag.at.

Eine telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist nicht möglich.

Die Beantragung der Wahlkarte hat durch den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte, Erwachsenenvertreter oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!

Briefwahl ist sowohl vom Inland als auch vom Ausland aus möglich.

Bei einem persönlich gestellten Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte (bis zum 2. Tag vor dem Wahltag bis 12.00 Uhr möglich) kann der Wähler sofort am Gemeindeamt von seinem Stimmrecht mittels Briefwahl Gebrauch machen und die Wahlkarte auch gleich abgeben.

Achtung: Eine Wahlkarte für die Landtagswahl muss spätestens am Wahltag bis 12.00 Uhr (das ist der 5. März, 2023) im Gemeindeamt Mallnitz einlangen, damit die Stimme gezählt wird.

Die Abgabe am Wahltag kann somit nur mehr in der Hauptwohnsitzgemeinde (Gemeinde, welche die Wahlkarte ausgestellt hat) abgegeben werden, nicht in einer anderen Gemeinde!

Fliegende Wahlkommission
Personen, die nicht in der Lage sind, ein Wahllokal aufzusuchen, können den Besuch einer „fliegenden Wahlkommission“ beantragen. Solche Anträge sind spätestens am vierten Tage vor dem Wahltag mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Gemeinde zu stellen, das ist spätestens am 01. März 2023. Nutzen Sie auch dafür die Ihnen zugestellte Wahlinformationskarte.

Wie vergebe ich eine Vorzugsstimme?
Zur Unterstützung von Bewerbern auf den Parteilisten kann der Wähler für höchstens drei Bewerber der von ihm gewählten Parteiliste Vorzugsstimmen vergeben, indem er in einem auf dem amtlichen Stimmzettel hierfür vorgesehenen Kreis links von dem Namen des Bewerbers der wahlwerbenden Partei ein liegendes Kreuz anbringt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen am Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister

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