Feueranzündverbot - Aufhebung

  • Artikel

Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben. 

Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-220/2017 (005/2017) vom 29.05.2017, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Dateianhänge