Feueranzündverbot - Aufhebung
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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.
Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-220/2017 (005/2017) vom 29.05.2017, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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