Aufhebung Feueranzündverbot

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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.

Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-239/2018 (001/2018) vom 31.07.2018, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der Bezirkshauptmann:

Mag. Dr. Klaus Brandner