Amtstafel

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Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige

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Liebe Mallnitzerinnen und Mallnitzer!

Wie bereits aus den Medien bekannt, darf in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen zum Thema Coronavirus, auf den Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der

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Auf Grund der Niederschläge der letzten Zeit, ist die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich nicht mehr gegeben.

Es wird daher die Verordnung, Zl. SP21-ALL-250/2019 (001/2019) vom 11.06.2019, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Der Bezirkshauptmann:

Mag. Dr. Klaus

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